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EuGH stärkt Verbraucherrechte: Vodafones AGB erlauben keine einseitigen Preiserhöhungen

Allgemein Golem · Mon, 14 Sep ⏱ 1 min Lesezeit
EuGH stärkt Verbraucherrechte: Vodafones AGB erlauben keine einseitigen Preiserhöhungen

Telekommunikationsfirmen dürfen laufende Verträge nicht einseitig ändern. Damit steigen die Siegchancen bei der Sammelklage gegen Vodafone. ( Vodafone , Verbraucherschutz )

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